THG-Quote auch für Ladestrom aus der heimischen Wallbox kassieren

THG Quote für die eigene Wallbox

Die Prämie für den Verkauf seiner THG-Quote ist für E-Auto-Besitzer eine nette Zusatzeinnahme. Die liegt aktuell bei rund 400 Euro. Jetzt könnten noch mal 200 Euro pro Jahr für den Ladestrom hinzukommen. Geld für eAuto zahlt 0,10 Euro pro geladener Kilowattstunde. Lädt man 2.000 kWh pro Jahr, sind das noch mal 200 Euro dazu. Wer noch einen günstigen Heimladetarif mit rund 0,30 Euro pro kWh hat, erhält auf diesem Weg ein Drittel des Strompreises erstattet. Dabei spielt es keine Rolle, ob an der Wallbox ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid geladen wird, der ja ansonsten von der THG-Quotenregelung ausgeschlossen ist.

Theoretisch öffentliche Wallbox

Dabei übernimmt die ZusammenStromen GmbH, die hinter dem Angebot Geld für eAuto steckt, den gesamten administrativen Prozess der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sowie dem Umweltbundesamt. Es gelten zwei Voraussetzungen: Die Ladesäule muss öffentlich sein und sie muss den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen. „Die klassischen Wallbox-Modelle der etablierten Hersteller tauchen mit Sicherheit in den Listen des Umweltbundesamtes auf. Nur bei unbekannten Marken, die eventuell als Direktimport aus Asien in Deutschland gelandet sind, könnte es schwierig werden„, sagt Andre Lienemann, Marketingchef der ZusammenStromen GmbH. Der Ladepunkt muss öffentlich sein. Das ist jedoch eher ein theoretisches Konstrukt bei privaten Wallboxen. Die Buchstaben des Gesetzes seien erfüllt, wenn die Wallbox nur wenige Minuten pro Tag theoretisch für Dritte erreichbar sei. In der Praxis wird also kein Fremder an der Wallbox laden. Auch der Veröffentlichung des Standortes im Ladesäulenverzeichnis der Bundesnetzagentur kann der Besitzer widersprechen.

Ladestrom verkaufen?

Gewerbebetriebe, die auf ihrem Betriebsgelände mehrere Wallboxen installiert haben und diese tatsächlich öffentlich zugänglich machen, können die Prämie zu Recht kassieren. Allerdings gibt es hier Anbieter wie die Berliner eQuota, die 0,35 Euro bei selbst erzeugtem Ladestrom aus Wind- und Solaranlagen ausschüttet. Und 0,20 Euro, wenn Ökostrom durch die Wallbox fließt. Das ist immerhin das Doppelte von dem, was Geld für eAuto ausschüttet.

Natürlich kann auch der private Besitzer einer Wallbox seinen Ladepunkt tatsächlich öffentlich machen. Doch um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, müsste er den Ladestrom verschenken und lediglich die Prämie einstreichen. Nimmt er Geld für die Kilowattstunde, müsste er Mehrwertsteuer berechnen, also ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich sieht die Bundesnetzagentur bei gewerblichen Anbietern eine eichrechtskonforme Wallbox vor. Dabei müssen die abgegebenen Strommengen über einen gesonderten Zähler genau gemessen und protokolliert werden. Das erfüllen die klassischen Konsumenten-Wallboxen nicht. Dafür kommen nun auch Besitzer eines Plug-in-Hybriden zum Zug. Auch sie können ihre Wallbox anmelden.

Bereits 10 Millionen Euro ausgeschüttet

Wer das Angebot für Ladestrom annimmt, sollte wissen, dass er sich in einem rechtlichen Graubereich bewegt. So hat sich das der Gesetzgeber bestimmt nicht gedacht. Die meisten Wallboxen in Garagen oder Carports werden niemals öffentlich genutzt. Wer bereits die Prämie fürs E-Auto einstreicht und nun auch noch seine Wallbox anmeldet, kassiert für die identische Strommenge doppelt. Vermutlich werden Wettbewerber rechtlich dagegen vorgehen, schließlich geht es in dem Markt der Vermittler um viel Geld. Geld für eAuto wirbt damit, in diesem Jahr bereits zehn Millionen Euro „eAuto-Taschengeld“ ausgeschüttet zu haben.

Weitere Anbieter springen auf

Nachdem Geld für eAuto die Tür aufgestoßen hat, ziehen andere Anbieter nach:

Wir kaufen Deine THG.de bietet 185 Euro pro Megawattstunde (MWh) also 0,185 Euro pro Kilowattstunde. Ab September 2022 bietet Elektrovorteil eine „THG Prämie Wallbox“. Hier gibt es 0,18 Euro pro kWh Ladestrom. Weitere Angebot für privaten Ladestrom trage ich in meiner Prämienübersicht ein. Da gibt es eine neue Spalte für Ladestrom.

Nachtrag vom 20. August 2022

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur findet sich ein Hinweis, der kaum eindeutiger sein könnte: „Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.

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Dirk Kunde

Elektroautos, Brennstoffzellen, stationäre Speicherbatterien, V2G, Ladeinfrastruktur, autonomes Fahren – die spannendsten Entwicklungen passieren im Bereich Mobilität. Darum geht es in meinen Artikeln und Videos. Als Journalist bin ich stets auf der Suche nach neuen Ideen für Mobilität von Morgen.

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