FSD Supervised in Europa: Tesla drängt auf EU-weite Zulassung – und die USA liefern Gegenbeispiele

Tesla Model 3 FSD überwacht

Tesla treibt die Zulassung von Full Self-Driving (Supervised) in Europa voran und veröffentlicht Teile seines Sicherheitsdossiers. Das System bleibt rechtlich ein Fahrerassistenzsystem im Level 2, die Verantwortung liegt durchgehend beim Menschen. Parallel zeigen aktuelle Fälle aus den USA, wie unklar die Rolle des Systems bei tödlichen Unfällen bleibt, wenn Tesla die entscheidenden Daten schwärzt.

Fünf Länder, ein Dashboard

Tesla hat FSD (Supervised) bislang in fünf EU-Staaten zugelassen bekommen: in den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Estland und Litauen. Nach Unternehmensangaben nutzen dort mehr als 70.000 Fahrer das System und legen damit täglich über eine Million Kilometer zurück. Vor einer möglichen EU-weiten Abstimmung am 6. Oktober 2026 macht Tesla nun einen Teil der Nachweise öffentlich, die für die niederländische Zulassung eingereicht wurden.

Der Hintergrund: Tesla hat FSD (Supervised) an die bestehende UN-Regelung R-171 (Driver Control Assistance Systems) angepasst. Doch beantragt Tesla im EU-Verfahren zusätzlich nach Artikel 39 Ausnahmen für bestimmte Systemverhalten. Das jetzt veröffentlichte Dashboard soll diese Ausnahmen mit Sicherheitsdaten untermauern. Es wurde den EU-Mitgliedstaaten bereits im April 2026 vorgelegt, sämtliche Daten stammen also aus der Zeit vor der niederländischen Genehmigung.

Zahlen aus Teslas eigenem Dossier

Nach Unternehmensangaben sinkt bei aktivem FSD (Supervised) die Unfallwahrscheinlichkeit gegenüber manuellem Fahren um den Faktor 4,1, gemessen über 100 Millionen gefahrene Kilometer auf öffentlichen Straßen in der EU. Über alle Straßenkategorien hinweg und bei mehr als drei Milliarden gefahrenen Kilometern im Jahr 2025 nennt Tesla folgende Rückgänge bei schweren Unfällen: 45 Prozent auf Autobahnen, 69 Prozent auf Bundesstraßen, 50 Prozent im Stadtverkehr und 40 Prozent auf Nebenstraßen.

Weitere Kennzahlen aus dem Dashboard: Automatische Notbremsungen sinken um bis zu 84 Prozent, harte Bremsmanöver um bis zu 81 Prozent. Bei Spurwechseln vermeidet das System nach Unternehmensangaben 99 Prozent der leichten Kollisionen auf Autobahnen und 93 Prozent außerhalb davon, basierend auf 377 Millionen ausgewerteten Fahrmanövern. Müdigkeitsbedingte Ereignisse auf Autobahnen reduzieren sich demnach um 67 Prozent. Das System fahre zudem 98 Prozent der Zeit mit oder unterhalb der Geschwindigkeit des umgebenden Verkehrs.

Tesla führt zusätzlich firmeneigene Testfahrzeuge an, die 1,6 Millionen Kilometer ohne selbstverschuldeten Unfall zurücklegten, sowie mehr als 230.000 Tests unter verschiedensten Bedingungen mit einer Erfolgsquote von rund 98 Prozent, auch bei Regen, Nebel, Tag und Nacht.

Tesla verknüpft diese Zahlen mit der allgemeinen Unfallstatistik: 2025 registrierte Europa 19.400 Verkehrstote, umgerechnet rund 53 Todesfälle pro Tag, die überwiegende Mehrheit davon auf menschliches Versagen zurückzuführen. Der Konzern argumentiert, ein großer Teil dieser Todesfälle sei mit bereits verfügbarer Technologie vermeidbar.

Der Fahrer bleibt verantwortlich

Unabhängig von den vorgelegten Zahlen ändert sich an der rechtlichen Einordnung nichts: FSD (Supervised) ist und bleibt ein Fahrerassistenzsystem des Levels 2 nach der SAE-Klassifikation. Das System unterstützt Lenken, Beschleunigen und Bremsen, der Fahrer muss aber jederzeit aufmerksam bleiben, die Fahrsituation überwachen und sofort eingreifen können. Die rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug liegt durchgehend beim Menschen, nicht bei der Software. Der Name "Full Self-Driving" bezeichnet also kein autonomes Fahren im eigentlichen Sinn, sondern ein überwachungspflichtiges Assistenzsystem. Diese Einordnung gilt unabhängig davon, wie viele Zulassungen Tesla in Europa noch erhält.

Die Kehrseite aus den USA

Wie wichtig diese Unterscheidung ist, zeigen aktuelle Recherchen aus den Vereinigten Staaten. Das Portal Electrek wertet systematisch die Meldungen aus, die Tesla im Rahmen der Standing General Order (SGO) an die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA übermitteln muss. Diese Vorschrift verpflichtet Hersteller, Unfälle zu melden, bei denen ein Level-2-System innerhalb von 30 Sekunden vor der Kollision aktiv war und Personen verletzt oder getötet wurden.

In einem Fall aus Clute, Texas, stufte Tesla den Autopilot- oder FSD-Status in seiner eigenen Meldung als "Verified Engaged" ein, also durch Telematikdaten bestätigt aktiv. Das Fahrzeug, ein Model 3 des Baujahrs 2025, war laut Teslas Angaben vor dem tödlichen Unfall im Mai 2026 mit 104 Meilen pro Stunde unterwegs, umgerechnet rund 167 km/h. Weder die Polizei noch lokale Medien erwähnten in ihrer Berichterstattung ein Assistenzsystem, die Polizei ging zunächst von einem medizinischen Notfall des Fahrers aus. Die Unfallbeschreibung, die konkrete Softwareversion und die Angabe, ob sich der Unfallort im freigegebenen Betriebsbereich des Systems befand, schwärzte Tesla als "vertrauliche Geschäftsinformation".

Einen zweiten Fall dokumentiert Electrek in Mesa, Arizona: Ein Model 3 aus dem Jahr 2020 stand nach Teslas eigenen Angaben mit aktiviertem und bestätigtem Assistenzsystem bei 0 km/h auf einer Autobahnspur, als es von einem Pickup aufgefahren wurde. Der Fahrer starb noch am Unfallort. Auch hier schwärzte Tesla die entscheidenden Felder zur Unfallbeschreibung und Softwareversion. Electrek verweist darauf, dass es sich bereits um den zweiten dokumentierten Fall mit identischem Muster handelt, wenige Wochen zuvor ereignete sich ein nahezu identischer Vorfall in Florida. Als möglichen Erklärungsansatz nennt das Medium unter anderem das seit Jahren bekannte Phantombrems-Problem des Autopilot-Systems.

In beiden US-Fällen bestätigen die Berichte damit ausdrücklich, was die europäische Kategorisierung als Level-2-System bereits impliziert: Das Assistenzsystem ersetzt die Fahrerverantwortung nicht. Gleichzeitig zeigt die systematische Schwärzung der Unfallberichte durch Tesla, wie schwer sich im Nachhinein rekonstruieren lässt, welchen Anteil das System tatsächlich am Unfallgeschehen hatte.

Fazit

Tesla verbindet die Expansion von FSD (Supervised) in Europa mit einer Datenoffensive, die das System in ein deutlich besseres Licht rückt als die manuelle Fahrweise. Die vorgelegten Zahlen stammen jedoch ausschließlich vom Hersteller selbst und lassen sich unabhängig kaum überprüfen.

Die parallel bekannt gewordenen US-Fälle mahnen zur Vorsicht bei der Interpretation: Solange Tesla zentrale Unfalldaten wie Softwareversion und Unfallhergang systematisch schwärzt, bleibt eine unabhängige Einordnung der Systemleistung schwierig. Für die europäischen Zulassungsbehörden dürfte das ein Grund sein, die Freigabe nicht allein auf Basis herstellereigener Statistiken zu treffen, zumal die rechtliche Realität ohnehin eindeutig bleibt: FSD (Supervised) ist ein Level-2-Assistenzsystem, die Verantwortung am Steuer liegt beim Fahrer.

Bild von Maik Machnig

Maik Machnig

Der selbsternannte Nerd liebt Technologie. Sein großer Wunsch: Eine Fahrt quer durch Deutschland in einem autonom fahrenden Auto. Maik freut sich darauf, das Steuer aus der Hand zu geben.

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