Aktuell gibt es rund 20.650 öffentliche Ladepunkte in Deutschland. „Damit könnten weit über 400.000 E-Autos regelmäßig laden. Das wären doppelt so viele wie derzeit in Deutschland gemeldet sind“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), “Was jetzt in den Fokus rücken muss, ist der Abbau rechtlicher Hürden für die Installation privater Ladeinfrastruktur: Seit Jahren wird darüber diskutiert, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht entsprechend anzupassen. Das Bundesjustizministerium muss nun endlich die Bremse lösen und Tempo machen.” Die meisten Elektroautofahrer laden ihr Auto zu Hause oder am Arbeitsplatz. Das sind rund 85 Prozent aller Ladevorgänge.
Hamburg bietet die meisten Ladepunkte
Wer unterwegs auf öffentliche Ladepunkte angewiesen ist, hat es in Hamburg am einfachsten. Mit 948 Ladepunkten führt die Hansestadt weiterhin das Städteranking an. Allerdings sind München (945) und Berlin (933) dicht auf. Ab Platz vier gibt es einen rapiden Abfall in der Anzahl der Ladepunkte: Stuttgart (398), Düsseldorf (213) und Leipzig (189). Das Schlußlicht in den Top-Ten bildet Dortmund mit 131 Ladepunkten. Besonders peinlich: Die Finanzmetropole Frankfurt taucht bei den ersten zehn Städten überhaupt nicht auf. Dabei ist Frankfurt a.M. die fünftgrößte Stadt Deutschlands.
Sortiert nach Bundesländern, gibt es in Bayern mit 4.904 Ladepunkten die meisten öffentlichen Steckdosen. Auf Platz zwei und drei folgen Baden-Württemberg (3.404) und Nordrhein-Westfalen (3.385), dahinter Niedersachsen (1.720) und Hessen (1.584).
Nachschauen im Ladesäulenregister
Ermittelt werden die BDEW-Daten durch das Ladesäulenregister.de. Es wird vom BDEW und der Energie Codes und Services GmbH betrieben. Hier finden E-Auto-Fahrer entsprechende Einträge. Die Betreiber von Ladesäulen sind aufgerufen, ihre Ladestellen hier zu melden. Es existiert noch ein Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur. Doch hier finden sich weniger Ladepunkte. Eine Meldepflicht für öffentlich geförderte Ladesäulen gilt erst seit März 2016 mit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung. Doch können Betreiber einer Veröffentlichung widersprechen.