Die Frage treibt mich um, seit dem ich meine THG-Quoten-Übersicht pflege: Welche Vermittler arbeiten seriös? Nun hat sich die Stiftung Warentest dieser Frage angenommen. Die Tester verschickten eine Selbstauskunft an 44 Unternehmen, von denen 36 antworteten. In der Auswertung (€) schneiden nur 14 von 36 Anbietern mit “empfehlenswert” ab.
Als Bewertungskriterien betrachtete die Stiftung Warentest:
Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung: Sie sollte nicht länger sein, als der Zeitraum, für den die Registrierung beim Umweltbundesamt gilt. Keine automatische Verlängerung. Die Vertragslaufzeit sollte zum Kalenderjahr oder spätestens nach der Registrierungsperiode beim Umweltbundesamt enden.
Prämienhöhe: Bei einer prozentualen Ausschüttung der THG-Quote sollte ein Mindestgarantiebetrag vorhanden sein.
Risikoabwälzung: Der Anbieter darf das Risiko, dass keine Prämie ausgezahlt wird, wenn für das THG-Zertifikat kein Abnehmer gefunden wird, nicht auf den Kunden abwälzen.
Auszahlungszeitpunkt: Der Anbieter muss einen eindeutigen Auszahlungszeitpunkt bzw. Prämienanspruch benennen.
Mängel in der Datenschutzerklärung / den AGBs.
Die von der Stiftung Warentest empfohlenen Anbieter sind in meiner Tabelle mit * gekennzeichnet.