In den frühen Morgenstunden am Sonntag, den 25. Oktober 2026 zieht die Autobahnpolizei einen Tesla Cybertruck auf der A99 bei Vaterstetten in Bayern aus dem Verkehr. Das Fahrzeug selbst durfte fahren, der Fahrer nicht. Der Fall zeigt, wie schlecht Teslas Elektro-Pick-up in das europäische Regelwerk passt.
4,2 Tonnen zulässige Gesamtmasse
Die Verkehrspolizei stoppte nach einem Bericht des Münchner Merkurs den Cybertruck mit polnischer Zulassung östlich von München. Beanstandet wurde nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer: Der 50-jährige Schwede hatte laut Polizei nicht die nötige Fahrerlaubnis. Mit 4200 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse übersteigt das Fahrzeug die Grenze von 3.500 Kilogramm für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sieht das Gesetz die Klasse C1 vor. Leer bleibt der Cybertruck unter der 3,5-Tonnen-Marke. Er darf aber rund 1130 Kilogramm zuladen. Die EU-Führerscheinrichtlinie erlaubt zwar eine Ausnahme für alternativ angetriebene Transporter bis 4,25 Tonnen mit Klasse B.
Keine EU-Typgenehmigung
Der Vorfall zeigt die unklare rechtliche Stellung des Cybertruck in Europa, für den eine EU-weite Typzulassung fehlt. Als Haupthindernis gilt die scharfkantige, steife Edelstahlkarosserie, die bei einem Crash mit Personen nicht nachgibt. Der ADAC bewertet den Fußgängerschutz des Fahrzeugs als unzureichend. Laut TÜV Rheinland achtet man in den USA bei Kollisionen weniger darauf, Kopf und Beine von Fußgängern zu schützen.
Trotzdem tauchen einzelne Exemplare auf. Fotos zeigten den Cybertruck bereits mit polnischen und tschechischen Kennzeichen. Eine vorübergehende Teilnahme mit ausländischer Zulassung ist aber etwas anderes als eine deutsche Zulassung. Andere Länder greifen härter durch: In England beschlagnahmte die Polizei einen Cybertruck, weil er im Ausland registriert und versichert war.
Der Wagen bleibt bei der bayrischen Polizeidienststelle in Hohenbrunn stehen, bis ihn jemand mit passendem Führerschein abholt.


