Nach dem überraschenden und plötzlichen Stopp der E-Autoförderung durch die Ampel-Koalition, reagierte als erster Autokonzern Stellantis. Doch inzwischen haben etliche Hersteller nachgezogen. Die Übersicht in alphabetischer Reihenfolge:
Audi
Audi hat entschieden, für alle förderfähigen E-Modelle von Audi, die von Privatkunden vor dem 16. Dezember 2023 bestellt wurden und bis Ende 2024 ausgeliefert werden, die Umweltprämie in voller Höhe zu übernehmen, also neben dem Herstelleranteil auch den bisherigen Bundesanteil.
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BMW
Noch offen, bislang kein Statement.
BYD
Die chinesische Marke Build Your Dreams (BYD) garantiert den Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro mit Zulassungsdatum bis einschließlich 31.01.2024 für die betroffenen Neuwagen (mit bestehendem Kaufvertrag bis 16.12.2023). Außerdem gewährt BYD den Herstellerrabatt in Höhe von 2.250 Euro (netto) für alle Aufträge, die bis zum 31.12.2023 bestellt und bis zum 31.03.2024 zugelassen werden.
Dacia
Für den Dacia Spring, der nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt war und bis einschließlich 31. März 2024 vom Kunden zugelassen wird, erstattet der Hersteller den ursprünglich geplanten Umweltbonus.
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Hyundai
Hyundai Motor Deutschland übernimmt den staatlichen Anteil von bis zu 4.500 Euro am Umweltbonus für Privatkunden, die ihr Fahrzeug bis zum 16. Dezember 2023 bestellt hatten. Die Zusicherung gilt für bereits abgeschlossene Kaufverträge des Kona Elektro, Ioniq 5 und 6, für die kein Antrag mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden kann. Bei Zulassung im ersten Quartal 2024 übernimmt Hyundai die angekündigte, reduzierte staatliche Förderung von 3.000 Euro.
Kia
Kia hält an seiner bereits im November 2023 gegebenen Garantie fest: Die Marke garantiert allen privaten Käufern der Modelle Niro EV, EV6 und EV6 GT bei verbindlicher Bestellung bis zum 31. Dezember 2023 die volle Förderung nach den Konditionen des Jahres 2023, auch wenn das Fahrzeug erst 2024 zugelassen wird. Die Garantie erstreckt sich auch auf bereits erfolgte Bestellungen und gilt für den gesamten Umweltbonus, also für den staatlichen BAFA-Anteil und den Herstelleranteil.
Mazda
Das Unternehmen garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug nach dem 17. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024 neu zugelassen wird. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda in Form einer Kulanzregelung den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe von 4.500 Euro und wie bisher gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.677,50 Euro brutto, in Summe also 7.177,50 Euro.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt die Kulanzregelung von Mazda den ursprünglich geplanten und jetzt wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil von 1.785 Euro brutto, was sich für die Kunden auf 4.785 Euro addiert.
„Der Transportsektor, die Automobilindustrie und die Gesellschaft insgesamt befinden sich mitten in einer beispiellosen Transformation“, sagt Bernhard Kaplan, Geschäftsführer der Mazda Motors Deutschland GmbH. „Für die Menschen kommt es dabei auf Planungssicherheit und Transparenz an. Wir können unseren Elektrofahrzeug-Kunden zusichern, dass sich für sie nichts ändert: Wer bereits einen Kauf oder Leasingvertrag für ein Mazda Elektroauto abgeschlossen hat, dem garantieren wir den vollen Umweltbonus bei Erstzulassung bis zum 31. März 2024.“
Mercedes-Benz & Smart
„Die Zukunft der individuellen Mobilität ist elektrisch. Das Auto ist nach dem Haus oder der Wohnung meist die zweitgrößte Investitionsentscheidung für Haushalte in Deutschland. Planungssicherheit ist dabei für die Menschen ein sehr hohes Gut; das vorzeitige Ende des Umweltbonus erachten wir daher als verfrüht. Vor dem Hintergrund dieser Planungssicherheit, haben wir uns daher dazu entschieden, den vollen Umweltbonus auf Kosten von Mercedes-Benz bis Ende 2023 zu gewährleisten“, sagt Jörg Heinermann, Leiter des Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland.
Mercedes-Benz und Smart (fortwo, Baureihe 453) bietet für alle Lieferungen und Zulassungen bis zum 31.12.2023 weiterhin den Herstelleranteil (2.250 Euro) als auch den Bundesanteil in Höhe von 4.500 Euro. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab dem 1. Januar 2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu (1.500 Euro). Ob weitere Maßnahmen seitens Mercedes-Benz ins Leben gerufen werden, werde derzeit geprüft.
MG Motor
„Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht im Regen stehen“, sagt Philipp Hempel, Vice President Sales von MG Motor Deutschland. „Für all diejenigen, die sich für ein E-Auto von MG Motor entschieden haben, es aber nicht vor dem 18. Dezember 2023 zulassen konnten, springen wir zusammen mit unseren Agenturpartnern mit einem eigenen Umweltbonus ein.” Kunden, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 einen vollelektrischen MG gekauft haben, übernimmt die Marke den Umweltbonus in voller Höhe, selbst, wenn vor dem Stichtag keine rechtzeitige Zulassung möglich war.
MG Motor übernimmt für Zulassungen bis 15. Januar 2024 die volle Förderung von Hersteller- (2.250 Euro netto) und Kunden-Anteil (4.500 Euro brutto), danach in Höhe des vollen Hersteller- und einem reduzierten Kunden-Anteil von 3.000 Euro brutto.
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Nio
Die chinesische E-Auto-Marke gewährt bei Bestellungen eines Nio Modells mit BaaS (Batteriemiete) bis einschließlich 31. Dezember 2023 einen Nachlass von 1.500 Euro (netto) als Herstelleranteil und dazu 3.000 Euro (netto) als Kompensation des Bundesanteils beim Umweltbonus.
Der Nachlass gilt für den Kauf von Bestandsfahrzeugen mit BaaS bis zum 31. Dezember 2023 und einer Lieferung bis einschließlich 31. Januar 2024 nur für Privatkunden. Der Herstelleranteil wird bei der Bestellung automatisch abgezogen, der kompensierte Bundesanteil bei der Rechnungsstellung.
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Nissan
Die Regelung für E-Autos von Nissan gilt für alle bis einschließlich 17. Dezember 2023 von Privatkunden bestellten und ab dem 18. Dezember 2023 erstzugelassenen Ariya, Leaf und Townstar EV. Voraussetzungen sind, dass die Fahrzeuge nach den bisherigen Richtlinien förderfähig waren und die Prämie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle noch nicht beantragt wurde.
Für Erstzulassungen durch Privatkunden bis zum 31. Dezember 2023 garantiert Nissan den vollen Umweltbonus (nach den bisherigen Richtlinien), für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 gilt die ursprünglich geplante, reduzierte Umweltprämie. Der Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als Nachlass gewährt.
Vincent Ricoux, Geschäftsführer von Nissan Deutschland erklärt: „Unseren Kundinnen und Kunden sollen keine Nachteile durch die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung entstehen. Deshalb übernimmt Nissan den Umweltbonus für alle bis einschließlich 17. Dezember 2023 bestellten Elektrofahrzeuge von Privatkunden, die nach den bisherigen Richtlinien förderfähig waren.“
Polestar
“Als Unternehmen sind wir sehr enttäuscht über die Entscheidung der Bundesregierung. Unabhängig davon hat sich Polestar bereits vor der jetzigen Entscheidung dazu entschlossen, Privatkunden den Herstelleranteil von 1.500 Euro sowie einen Polestar Umweltbonus von 1.500 Euro netto (1.785 Euro brutto9 proaktiv weiterhin bei Bestelleingang bis zum 31. Dezember 2023 auszuzahlen. Gewerbliche Kunden erhalten zudem 4.500 Euro bei Bestellung bis zum 31. Dezember 2023. Dieses Angebot gilt weiterhin wie auf unserer Webseite beschrieben und steht nicht im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen, sondern zielt darauf ab, den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu beschleunigen.”
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Renault
Renault garantiert seinen Privatkunden für alle Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt sind und die bis einschließlich 31.12.2023 zugelassen werden, den vollen Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro.
Für Auslieferungen in 2024 garantiert der Hersteller allen Privatkunden für E-Autos, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt sind und die zwischen dem 1.1.2024 bis einschließlich 31.3.2024 zugelassen werden, den reduzierten Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro.
Ob auch der Herstelleranteil weiterhin abgezogen wird, sagt die Mitteilung nicht.
Stellantis – Opel, Fiat, Citroën, Jeep und Abarth
„Gemeinsam mit unseren Handelspartnern lassen wir unsere Kundinnen und Kunden nicht im Regen stehen“, sagt Stellantis Deutschland Chef Lars Bialkowski, „Wir haben die Entscheidung, den Umweltbonus mit weit weniger als 48 Stunden Vorlauf zu beenden, mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen.“
Für bereits erworbene, aber noch nicht zugelassene E-Autos übernimmt der Hersteller in diesem Jahr noch die volle Prämie in Höhe von 4.500 Euro. Für Zulassungen bereits bestehender Bestellungen, die bis zum 29. Februar 2024 erfolgen, wird der vorgesehene reduzierte Satz von 3.500 Euro gezahlt. Der Umweltbonus wird von den Stellantis-Marken in Form eines Nachlasses gewährt. Der Herstelleranteil bleibt ebenfalls erhalten.
Tesla
Der US-Hersteller macht es auf X kurz, knapp und auf Englisch (gehört ja schließlich zur “Familie”): Für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2023 werden Hersteller- und Bundesanteil des Umweltbonus in Form eines Nachlasses übernommen.
Toyota und Lexus
Der japanische Hersteller Toyota ist nicht unbedingt einer der ersten und lautesten Verfechter vollektrischer Autos, doch für Deutschland legen sie beim Umweltbonus nach. Die Pressemitteilung enthält einen schönen Seitenhieb in Richtung der Bundesregierung: “Bei Toyota und Lexus sind Planbarkeit und Verlässlichkeit wichtige Größen für die Zusammenarbeit mit Kunden. Wir haben uns deshalb kurzfristig entschieden unseren Kunden den Umweltbonus in voller Höhe zu gewähren“, sagt Mario Köhler, Vertriebschef Toyota Deutschland.
Alle Kunden, die ein förderungsfähiges Elektrofahrzeug bestellt haben, erhalten von Toyota (z.B. bZ4X) und Lexus (z.B. RZ) den Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro (netto), entsprechend den bisherigen Regelungen der staatlichen Förderung. Darüber hinaus bietet Toyota und Lexus allen Kunden, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug aus dem verfügbaren Bestand kaufen, die Prämie an. Die Höhe ist abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Elektrofahrzeugs. Auch bei einer Zulassung nach dem 1. Januar 2024 wird diese Prämie gewährt.
Volkswagen
„Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht im Stich und sehen uns zugleich in der Verantwortung, den Systemwechsel zur E-Mobilität zu unterstützen. Daher haben wir uns entschieden, unseren Anteil an der Umweltprämie unbürokratisch aufzustocken“, sagt Imelda Labbé, Volkswagen Vorständin für Vertrieb, Marketing und After Sales.
Für alle förderfähigen Volkswagen ID-Modelle, die Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, kompensiert Volkswagen den Umweltbonus. Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden einen Nachlass von bis zu 6.750 Euro (4.500 Euro Bundesanteil, 2.250 Euro Herstellerrabatt, bezogen auf den Nettolistenpreis). Erfolgen Auslieferung und Zulassung erst bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.
Volvo
Volvo übernimmt den Herstelleranteil in voller Höhe. Zusätzlich wird ein Drittel (1.500 Euro) vom staatlichen Umweltbonus kompensiert. Dies gilt für alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen werden. An einer Regelung für Elektroautos, die erst im Jahr 2024 zugelassen werden, wird derzeit noch gearbeitet.
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Wird fortgesetzt …