Elektroautos mit E-Kennzeichen dürfen künftig ohne grüne Umweltplakette in die 36 deutschen Umweltzonen fahren. Der Bundesrat hat am 25. September einer Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zugestimmt, schreibt electrive. Eine Entlastung, doch ihr praktischer Nutzen bleibt überschaubar.
Das Kennzeichen genügt als Nachweis
Die Umweltplakette belegt, dass ein Fahrzeug wenig Feinstaub über den Auspuff ausstößt. Batterieelektrische Autos haben keinen Auspuff, trotzdem mussten Halter bisher eine Plakette kaufen und an die Frontscheibe kleben. Mit der geänderten Verordnung gilt das E-Kennzeichen nun als eindeutiger Nachweis für die Einfahrtberechtigung. Die Bundesregierung hatte den Schritt bereits im Oktober 2025 angekündigt.
„Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir eine überflüssige Doppelkennzeichnung ab. Wir schützen unsere Umwelt, halten an unseren Luftqualitätsstandards fest und bauen gleichzeitig unnötige Bürokratie ab. Das ist eine Erleichterung, die im Alltag unmittelbar ankommt. So funktioniert ein moderner, effizienter und bürgerfreundlicher Staat“, sagt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Laut Ministerium sparen Halter und Verwaltung zusammen rund sechs Millionen Euro pro Jahr.
Entscheidend ist das Kennzeichen, nicht der Antrieb
Die Befreiung knüpft allein an das E-Kennzeichen an. Dieses erhalten neben reinen Batterie-Elektroautos auch Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride, sofern sie die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) bei CO2-Ausstoß oder elektrischer Reichweite erfüllen. Ein Plug-in-Hybrid fährt damit auch mit laufendem Verbrennungsmotor plakettenfrei in die Umweltzone. Ein neues Schlupfloch entsteht dadurch nicht, denn diese Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der grünen Plakette ohnehin.
Umgekehrt gilt: Wer ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen fährt, braucht weiterhin eine Plakette. Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Im Ausland zugelassene Elektroautos fallen ebenfalls nicht unter die Regel, da sie kein deutsches E-Kennzeichen tragen.
An anderer Stelle verliert das E-Kennzeichen dagegen an Gewicht. Mit der Neufassung des EmoG soll an öffentlichen Ladepunkten künftig ein sichtbarer Ladevorgang zählen und nicht mehr das Kennzeichen. Die Regel tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Stichtag noch offen
Ein genaues Datum für die Plakettenbefreiung steht noch nicht fest. Die Änderung gilt erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Erfolgt diese noch im September, wäre der 1. Oktober 2026 der Stichtag. Wer bereits eine Plakette an der Scheibe hat, merkt von der Änderung wenig. Relevant wird sie bei Neuzulassungen und nach einem Scheibentausch.



