Die Klage von Tesla und Fastned gegen das Lademonopol von Tank & Rast wird an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wollte in dieser Sache nicht entscheiden und gibt den Fall an die höhere Instanz.
Hintergrund: Tesla und Fastned klagen gemeinsam gegen das Monopol von Tank & Rank auf ihren 410 Rastanlagen entlang der deutschen Autobahnen Schnellladeplätze vergeben zu dürfen. Die Bundesregierung in Form der Autobahn GmbH hat diese Alleinstellung lange vor dem Beginn der Elektromobilität an Tank & Rast vergeben.
Verlängerung der Entscheidungsdauer
Fastned schreibt zu der heutigen Gerichtsentscheidung: “Auch wenn diese Vorlage an den Europäischen Gerichtshof prozessual erforderlich war, ist die hiermit verbundene, voraussichtliche Verlängerung der Entscheidungsdauer ein nicht von uns verfolgter Zweck und bringt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht voran. Wir hoffen daher, dass Ministerium und Autobahn GmbH die nötigen Schlüsse ziehen, um einen zügigen, wettbewerblichen Ausbau der dringend benötigten Schnellladeinfrastruktur zu gewährleisten.“
Tesla und Fastned haben kein Problem damit, sich Ladeparks zu teilen. Beide Anbieter sind beim Seed & Greet Ladepark am Autobahnkreuz Hilden (NRW) vertreten. Da Fastned sich auf das HPC-Laden konzentriert, sind Standorte in direkter Autobahnnähe wichtig für das niederländische Unternehmen. In seinem Heimatland hat Fastned bereits im Frühjahr 2021 einen Prozess gewonnen, der es ihnen erlaubt ihre Ladepark an Autobahnen auch mit Shops und Toiletten auszustatten.