Die Telekom ändert den Namen und die Preisstruktur ihres Ladeangebots für Elektroautos. Aus Telekom Ladestrom wird ab dem 3. April 2019 Get Charge. Statt nach Minuten, wird nach Verbrauch, also Kilowattstunden, abgerechnet. Zur Einführung sind alle Ladevorgänge am 1. und 2. April 2019 für die Nutzer kostenlos.
Langfristig möchte die Telekom ihre grauen Verteilerkästen mit AC-Anschlüssen zum Laden von Elektroautos ausstatten und darüber hinaus eigene Schnellladesäulen aufstellen. Bis das soweit ist, nutzt man die 13.400 öffentlichen Ladepunkte vom Stadtwerke-Verbund Ladenetz.de in Deutschland. Die Telekom war zunächst mit dem Roaming-Netzwerk von Hubject Ende 2018 gestartet. „Elektromobilität ist ein chancenreicher, wachsender Markt. Das zeigt auch die dynamische Entwicklung unseres E-Mobility-Services. Mit Get Charge bieten wir bundesweit einfaches Laden und transparente Preise“, sagt Michael Hagspihl, Geschäftsführer Privatkunden Telekom Deutschland GmbH.
Abrechnen nach kWh statt Minuten
Der “Kampfpreis” von zunächst 2 Cent pro Minute, später 4 Cent pro Lademinute weicht einer Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh). Allerdings wird es etwas komplizierter: Get Charge teilt Ladestationen in “bevorzugte Partner” und “andere” auf. Die Preise bei “bevorzugten Partnern” liegen pro Kilowattstunde bei 0,29 Euro an Wechselstrom-Ladepunkten (AC). An Schnellladepunkten (DC) beläuft sich der Preis auf 0,39 Euro. An allen “anderen” Ladepunkten kostet das Wechselstrom- und Schnellladen einheitlich 0,89 Euro pro Kilowattstunde. Im Laufe des Aprils sollen auch die Schnellladepunkte des niederländischen Anbieters Fastned, die auch Stationen in Deutschland betreiben, zum Angebot hinzu kommen.
Get Charge App oder Ladekarte
Die jeweiligen Preise des gewählten Ladepunktes werden in der App angezeigt. Den Ladevorgang start man bei Get Charge mit der App oder einer Ladekarte (die bisheriger Ladekarte funktioniert weiterhin). Die Abrechnung erfolgt transparent nach Kilowattstunden. Auch künftig fallen keine monatliche Grundgebühr oder ein Mindestumsatz an.
Eichrecht erfordert Änderung
Die Notwendigkeit zu einem “Kampfpreis” beim Laden war nicht mehr gegeben, da Wettbewerber EnBW seit Anfang März auf die Abrechnung nach Verbrauch (kWh) umgestellt hat. Eigentlich gilt ab Anfang April 2019 die Pflicht zur eichrechtskonformen Verbrauchs-Abrechnung an öffentlichen Schnellladesäulen. Übersetzt bedeutet das: Es darf nur noch Verbrauch und nicht mehr nach Minuten abgerechnet werden. Doch gibt es auf dem Markt bislang nur wenige eichrechtskonforme Stromzähler, die sich aufgrund ihrer Größe in eine Schnellladesäule einbauen lassen. Zudem kommt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig mit dem Zulassungsverfahren dieser Messgeräte nicht hinterher. Hier wird der Gesetzgeber noch einige Monate beide Augen zudrücken müssen, was die Abrechnung nach Minuten an öffentlichen Ladesäulen angeht.
Gerechtere Abrechnung
Zunächst dürfte ein Aufschrei durch die Lade-Gemeinde gehen. Die Umstellung vom Minuten- auf den Verbrauchs-Preise macht das Laden teurer. Angenommen ein Nutzer lädt 60 Kilowattstunden innerhalb von zwei Stunden an einem Schnelllader. Bislang wurden dafür 4,80 Euro abgerechnet (0,04 Euro pro Minute). Nun werden an den Säulen der “bevorzugten Partner” 23,40 Euro fällig.
Auf den ersten Blick ein Nachteil. Doch Strom wird – so kennen wir es auch aus unseren Wohnungen – nach Verbrauch und damit Kilowattstunden abgerechnet. Die zeitliche Basis war ein Startfehler der Elektromobilität. Die zeitliche Abrechnung führt zu Ungerechtigkeiten. Ein BMW i3 oder Nissan Leaf (frühe Modelle) laden bis maximal 50 kW Leistung. Der Audi e-tron zieht bereits bis zu 150 kW, Tesla will seine Fahrzeuge fit für 250 kW machen und Porsches Taycan soll 350 kW schaffen. Je schneller ein Elektroauto lädt, desto billiger wird das Laden bei Minutenpreisen. Da sind Preise auf Basis der Kilowattstunden gerechter.