Gerichtsurteil: Tank & Rast verliert Ladesäulen-Monopol an Autobahnen

Fastned

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage von Fastned entschieden: Die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Tank & Rast war rechtswidrig. Die Autobahn GmbH hat bestehende Konzessionsverträge für Tankstellen ohne Ausschreibung um Schnellladepunkte erweitert. Als die Konzessionen vergeben wurde, hat noch niemand mit Schnellladesäulen auf Rastplätzen gerechnet. Diese Direktvergabe schob das Gericht nun einen Riegel vor. Der Beschluss öffnet den Weg für fairen Wettbewerb an deutschen Autobahnraststätten.

Weg frei für fairen Wettbewerb

Die Autobahn GmbH muss die Ladeinfrastruktur an den bewirtschafteten Raststätten nun in einem transparenten Wettbewerb ausschreiben. Ein Verfahren, das an unbewirtschafteten Standorten oder im Rahmen des Deutschlandnetzes bereits üblich ist. Damit schließt Deutschland zu anderen EU-Ländern auf, in denen der Ausbau an Autobahnen seit Jahren über Ausschreibungen organisiert wird. Linda Boll, Country Director von Fastned Deutschland, bezeichnet den Tag als bedeutend für alle, die elektrisch unterwegs sind: „Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten und bestätigt, dass es sich lohnt, den Status quo konstruktiv infrage zu stellen.“ Fastned stehe bereit zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen aufschließen könne.

Ein Urteil mit Signalwirkung für Europa

Die Entscheidung aus Düsseldorf hat internationale Tragweite. Sie bestätigt, dass Schnellladen eine eigenständige Branche ist, die transparente Ausschreibungen verdient anstatt automatischer Verlängerungen bestehender Tankkonzessionen. „Das schafft die Voraussetzungen für mehr Auswahl an deutschen Autobahnrastanlagen und somit für mehr Freiheit für Elektroautofahrer in ganz Europa“, erklärt Michiel Langezaal, CEO von Fastned.

Jahrelanger Rechtsstreit

Fastned hatte bereits 2022 Beschwerde in einem Vergabenachprüfungsverfahren eingelegt. Der Grund: Der Raststättenbetreiber Tank & Rast hatte seine Konzessionsverträge mit dem Bund um den Aufbau von Schnellladesäulen ohne öffentliche Ausschreibung erweitert. Dieses Vorgehen verwehrte anderen Schnellladeanbietern den direkten Zugang zu den Standorten und verhinderte Wettbewerb. Ein Nachteil für Fahrer von Elektroautos, da Wettbewerb die Qualität steigert, die Auswahl vergrößert und das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert. Nachdem der Europäische Gerichtshof wegen europarechtlicher Fragen einbezogen worden war und die finale Entscheidung wieder an das Oberlandesgericht Düsseldorf verwiesen hatte, zeigt nun, dass die damaligen Vertragserweiterungen rechtswidrig waren.

Fokus auf den Kunden

Der Blick richtet sich jetzt nach vorn. Fastned-Deutschlandchefin Boll fordert, die Chance einer offenen Ausschreibung zu nutzen. Diese solle so gestaltet sein, dass sich Anbieter über Qualität und Kundenfokus klar unterscheiden können. „Wir bauen und betreiben in acht weiteren europäischen Ländern zukunftsfähige Schnellladeinfrastruktur direkt an Autobahnen und wissen, wie mehr Spielraum für den Ideenreichtum der Anbieter und weit gefasste Servicekonzepte für Elektroautofahrer mehr Verlässlichkeit, bessere Standorte und ein insgesamt besseres Ladeerlebnis schaffen.“ Das Ziel sei, dass Schnellladen in Deutschland so selbstverständlich werde, dass Fahrer von E-Autos nicht mehr darüber nachdenken müssten. Fastned betreibt heute 410 Ladestandorte in neun Ländern.

Bild von Dirk Kunde

Dirk Kunde

Elektroautos, Brennstoffzellen, stationäre Speicherbatterien, V2G, Ladeinfrastruktur, autonomes Fahren – die spannendsten Entwicklungen passieren im Bereich Mobilität. Darum geht es in meinen Artikeln und Videos. Als Journalist bin ich stets auf der Suche nach neuen Ideen für Mobilität von Morgen.

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